Steuerentlastung für energieintensive Industrie wird gestrichen

Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 und Finanzplan bis 2027 am 5. Juli beschlossen. Die Ausgaben des Bundes sollen im kommenden Jahr rund 30 Mrd. Euro niedriger ausfallen.

Auf der Streichliste des Finanzministeriums stand auch der milliardenschwere Spitzenausgleich für produzierende Unternehmen. Über das seit 2013 existierende Instrument konnten sich Betriebe bis zu 90 Prozent der Aufwendungen für Strom- und Energiesteuern zurückholen. Der energie- und stromsteuerliche Spitzenausgleich ist ein sehr wichtiger Entlastungsanspruch für die Industrie sowie das verarbeitende Gewerbe. Vom Spitzenausgleich profitierten laut Bundesregierung bis zu 9.000 Unternehmen. Seit 2013 müssen Unternehmen, um den Spitzenausgleich geltend zu machen, ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem implementiert haben.

Die Entlastung betrug zuletzt 1,7 Mrd. Euro. Im Jahr 2021 hatte das Finanzministerium angekündigt, das Instrument überarbeiten zu wollen. Die Ampel-Koalition hatte den Spitzenausgleich 2022 aber noch für ein weiteres Jahr verlängert.

Das Wirtschaftsministerium hingegen will einen Industriestrompreis in Höhe von 6 Cent pro Kilowattstunde einführen.

„Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck hat ein Arbeitspapier zum Industriestrompreis vorgelegt. Das Konzept unter dem Titel „Wettbewerbsfähige Strompreise für die energieintensiven Unternehmen in Deutschland und Europa sicherstellen“ schlägt einen zweistufigen Industriestrompreis vor. Der Minister will über den Vorschlag mit verschiedenen Akteuren – etwa dem Bündnis Zukunft der Industrie, den Energie- und Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder sowie Parlamentsvertretern zeitnah den Austausch suchen.“(1)

Allerdings stellt Herr Habeck eine Bedingung: Betriebe, die von dem günstigen Strom profitieren wollen, müssen sich dazu verpflichten, bis 2045 klimaneutral zu sein. Des Weiteren ist der Industriestrompreis an Tarif- und Standorttreue gebunden.

Die Situation am Energiemarkt bleibt für produzierende Unternehmen weiterhin spannend.

Wir halten euch zur Thematik auf dem Laufenden.

(1) https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/05/20230505-habeck-legt-arbeitspapier-zum-industriestrompreis-vor.html