Schnellere Umsetzung von Energieeffizienz-Projekten in Unternehmen

Für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) tritt ab jetzt eine Änderung in der Förderrichtlinie in Kraft.

Für Unternehmen wird künftig der Prozess vereinfacht. Direkt nach Antragstellung können Untenehmen mit ihrem Vorhaben beginnen  – zuvor mussten sie auf die Antragsbewilligung warten, um eine Förderung zu erhalten.

Mit der neuen EEW-Richtlinie kann die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen schneller reduziert und damit betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten gespart werden.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221205-eew-forderprogramm-jetzt-mit-vorzeitigem-massnahmenbeginn.html