Jetzt Mitglied bei der Energiegenossenschaft werden

So werden Sie Mitglied

Um Mitglied der Energiegenossenschaft Chemnitz – Zwickau eG zu werden, stellen Sie einen Beitrittsantrag. Der Vorstand entscheidet über jeden Antrag. Mit dem Beitritt verpflichtet Sie sich als neues Mitglied, fünf oder mehrere Geschäftsanteile zu zeichnen. Mitglieder sind immer auch Teilhaber der Energiegenossenschaft.

Wer kann Mitglied werden?

Wer Mitglied werden kann, ist in der Satzung geregelt. In der Regel können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften Mitglied werden. Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht (§ 40 der Satzung)

Wovon hängt die Höhe der Dividende auf einen Geschäftsanteil ab?

Die Höhe der Dividende hängt vom Beschluss der Generalversammlung und davon ab, ob ein Jahresüberschuss erzielt worden ist.

Ihr Recht auf Transparenz und Information

Als Miteigentümer haben Sie das Recht auf umfassende Transparenz und Information. Auf der jährlichen Generalversammlung informiert der Vorstand über alles Wichtige zur Geschäftspolitik der Energiegenossenschaft Chemnitz – Zwickau eG. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an Ihre Energiegenossenschaft Chemnitz – Zwickau eG wenden, um sich über die Geschäftstätigkeit der Energiegenossenschaft zu informieren.