Mieterkraftwerke / Mieteranlagen
Mit einer Photovoltaikanlage eigenen Strom erzeugen und damit Energiekosten senken? Leider können das in der Regel nur Eigenheimbesitzer, richtig?
Stimmt so nicht ganz.
Im Mietwohnraum und bei Eigentumswohnungen ist die Installation einer eigenen PV-Anlage mit Nutzung der selbst erzeugten Energie mit etwas mehr Aufwand verbunden aber durchaus Realisierbar.
Mieterstrom (nach EEG)
Deshalb haben sich sogenannte Mieterstrommodelle entwickelt, die über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt sind.
Hier liefert der Betreiber der PV-Anlage den erzeugten Strom an die einzelnen Mieter. Der Betreiber kann der eigene Vermieter oder auch ein Dritter sein. Mit dem Betreiber wird ein Stromliefervertrag geschlossen. Er liefert auch den Zusatz-/Reststrom für die Zeiten, in denen die PV-Anlage wenig oder nichts produziert, z.B. nachts.
Bei Mieterstromverträgen kann man in gekoppelte und freie bzw. barrierefreie Varianten unterscheiden.
Bei gekoppelten Verträgen ist der Stromvertrag an den Mietvertrag gebunden. Der Mieter geht mit dem Einzug in seine neue Wohnung auch einen Stromliefervertrag ein, eine freie Anbieterwahl ist nicht möglich. Dafür muss beim Auszug in der Regel auch keine separate Kündigung erfolgen. Die Preisgestaltung obliegt dem Mieterstromlieferanten. Durch einfachere Mess- und Abrechnungsmöglichkeiten kann aber auch ein Preisvorteil an die Mieter weitergegeben werden.
Im Gegensatz hierzu stehen freie Mieterstromverträge. Da der Mieter jederzeit entscheiden kann, ob er seinen Anbieter wechselt, wird diese Variante als barrierefrei bezeichnet: es bestehen keine Einstiegs- oder Ausstiegshürden.
In der Umsetzung ist diese Lösung technisch aufwendiger. Intelligente Messeinrichtungen erfassen, wann wie viel Strom erzeugt und gleichzeitig vom Teilnehmer verbraucht wird.
Diese Variante ermöglicht sowohl die Darstellung eines 1-Tarif-Preises als auch eines 2-Tarif-Preises. Beim 1-Tarif-Preis zahlt der Mieter, völlig unabhängig vom eigenen Anteil des verbrauchten Solar-Stroms, einen Mischpreis, bestehend aus PV- und Reststrom. Beim 2-Tarif-Preis wird der Verbrauch getrennt nach PV-Strom und Reststrom exakt abgerechnet vom Anlagenbetreiber. Mit nur wenigen eigenen Optimierungen, wie z.B. Wäsche zur Mittagszeit waschen, kann der eigene Verbrauch und damit der Strompreis beeinflusst werden.
Die Energiegenossenschaft Chemnitz – Zwickau eG hat ihr erstes Mieterstrommodell in Chemnitz zusammen mit der Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz West eG realisiert. Es handelt sich um eine barrierefreie Variante. Auch dank der Unterstützung des Netzbetreibers konnten in dem Pilotprojekt zahlreiche Erkenntnisse gewonnen werden, welche bei weiteren Vorhaben hilfreich sind.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (nach EnWG)
Die Realisierung von Mieterstromprojekten war bis vor kurzem eher wenig attraktiv, da Vermieter sich einen komplett neuen Geschäftszweig aufbauen mussten, um die Mieter mit dem gesamten Strombedarf zu versorgen. Das verkompliziert die geschäftlichen Aktivitäten, da Vermieter Ihre Gebäude nur über die Kaltmiete (re)finanzieren wollen.
Die Regierung hat jedoch erkannt, dass dieser Sachverhalt die Energiewende vor Ort ausbremst und mit dem Solarpaket 1 Anfang 2024 gegengesteuert und ein neues Konzept ermöglicht: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, die über das Energiewirtschaftsgesetz geregelt sind.
Nach diesem neuen Konzept werden Mieterkraftwerke deutlich entbürokratisiert und vereinfacht.
Jetzt muss der Anlagenbetreiber (bspw. der Vermieter) nur noch die Belieferung mit dem PV-Strom übernehmen. Den restlichen Stromverbrauch können die Mieter über einen Stromanbieter am Markt normal und wie gewohnt abdecken.
Grundlegend notwendig sind hierbei intelligente Messeinrichtungen, die den PV-Strombezug und den Reststrombedarf genau erfassen. Dafür müssen moderne Zählereinrichtungen verbaut werden und die Stromanbieter Tarife für den Reststrombedarf dieser neuen Kundenkategorie bereitstellen.
Die deutliche Vereinfachungen für Anlagenbetreiber erhöht damit die Attraktivität solcher Anlagen und beschleunigt die bürgergetriebene Energiewende.
Die Energiegenossenschaft Chemnitz-Zwickau eG hat ihr erstes Mieterstrommodell in Chemnitz zusammen mit der Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz West eG durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine barrierefreie Variante mit einem 1-Tarif-Preis. Mit Unterstützung des Netzbetreibers konnten in dem gemeinsamen Pilotprojekt zahlreiche Erkenntnisse gewonnen werden, welche bei weiteren Vorhaben hilfreich sind.