Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Günther hat am 22.6.2023 die Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher (FRL EEuS/2023) unterzeichnet. Die Richtlinie umfasst u.a. die Förderung von Balkonkraftwerken (Stecker-PV-Anlagen).
Balkonkraftwerke mit einer Mindestleistung von 300 Watt und einer maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters von 600 Watt sowie das Zubehör für die dauerhafte Befestigung oder Aufstellung können mit einem einmaligen Zuschuss über 300,00 Euro gefördert werden.
Die Förderung soll Impulse für den Einstieg in die Nutzung von Photovoltaik setzen und Bürger:innen des Freistaates Sachsen bei Investitionen in steckerfertige Photovoltaikanlagen unterstützen, welche durch Umwandlung von solarer Strahlungsenergie in elektrischen Strom die eigenständige Teilversorgung mit erneuerbaren Energien ermöglichen.
Förderfähig sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Sachsen, die
- Mieter:innen in Wohngebäuden in Sachsen sind oder
- Eigentümer:innen von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus) in Sachsen sind
Bitte beachten: Förderfähig sind nur Stecker-PV-Anlagen, welche nicht vor dem 22. Juni 2023 verbindlich bestellt oder gekauft wurden
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Bezahlung, Installation und Inbetriebnahme der Stecker-PV-Anlage.
Weitere Informationen erhaltet ihr über die Seite der Sächsischen Aufbaubank:
https://www.sab.sachsen.de/balkonkraftwerke-stecker-pv-anlagen