Die gefassten Beschlüsse sind teils äußerst komplex und auch so kurzfristig, dass eine Erleichterung, so wie geplant und von den Betroffenen erhofft, einfach an der Umsetzbarkeit scheitert.
Die Bundesregierung befasste sich in den letzten Monaten mit den steigenden Energiekosten für private Haushalte und für Unternehmen.
Das Werk besteht aus 3 Säulen.
Säule 1, die Dezember-Rate:
Gas- und Wärmekunden wird die Dezember- Rate erlassen. Für viele Versorger ist die Frist für die Umsetzung viel zu kurz. Kunden hingegen befürchten, dass zwar der Dezember-Abschlag erlassen wird, ab Januar aber heftige Preissteigerungen diese Erleichterung schnell wieder wettmachen und belassen somit ihre Abschlagszahlungen.
Säule 2, die Gaspreisbremse:
Praktisch alle Gasversorger hoben in den letzten Wochen und Monaten ihre Preise teils drastisch an und begründen dies mit steigenden Beschaffungskosten, aber auch mit neuen staatlichen Umlagen. Nun wird der Gaspreis für einen begrenzten Zeitraum, nämlich bis April 2024, gedeckelt. Praktisch soll dies so funktionieren, dass ab März 2023, rückwirkend zum Januar 2023, für 80% der bezogenen Gasmenge der Preis bei max. 12 Cent/kWh festgesetzt wird, die restlichen 20% sollen zu Marktpreisen verrechnet werden.
Säule 3, die Strompreisbremse:
Auch hier sind flatterte den privaten Haushalten in den letzten Wochen unangenehme Post ihrer Versorger ins Haus. Deshalb will die Bundesregierung eingreifen: analog zur Gaspreisbremse wird eine Obergrenze für 80% des Strompreises eingeführt, für private Haushalte sind das 40 Cent/kWh. Wie bei der Gaspreisbremse geschieht die Einführung im März 2023 mit Rückwirkung zum Januar 2023 und ist bis April 2024 befristet.