Wie bereits aus diversen Medien zu entnehmen ist, plant die Bundesregierung im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 für PV-Anlagen eine Befreiung von der Mehrwertsteuer.
Dies betrifft Neuanlagen bis zu 30 kW mit und ohne Stromspeicher,
Dies soll für Anlagen gelten, die 2023 in Betrieb gehen und für die im Jahr 2023 Schlussrechnungen gestellt werden.
Eine Materialpreissteigerung von 10 bis 15 % am Markt ist ab 2023 ebenso zu erwarten.
Solltet ihr mit dem Gedanken spielen euch eine Anlage zu errichten, so empfehlen wir noch dieses Jahr die eventuell steigenden Kosten zu berücksichtigen und einen Bau noch in 2022 zu beauftragen.
Wenn Ihr Hilfe oder eine Firma benötigt, die euch schnell und unkompliziert ein Angebot erstellt, können wir euch gern helfen.
Folgende Angaben von euch wären wichtig:
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- Dacheindeckung
- Stromverbrauch (letzter Jahresverbrauch)
Schickt eure Angaben einfach direkt an .
Wir werden eure Anfrage direkt an unseren zuverlässigen Partner weiterleiten.